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Tränkwasserversorgung

Die Tränkwasserversorgung bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext die Gesamtheit aller technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Bereitstellung von Wasser für Nutztiere. Sie umfasst die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, das den Anforderungen der Tiergesundheit und des Tierschutzes genügt. Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und Österreich basieren auf der EU-Tierschutzgesetzgebung sowie nationalen Verordnungen, die einen jederzeitigen Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität vorschreiben. Die Wasserqualität muss den Parametern der Trinkwasserverordnung entsprechen, wobei spezifische Grenzwerte für Mikroorganismen, Nitrat und Schwermetalle einzuhalten sind. Die technische Ausführung reicht von einfachen Selbsttränken bis zu computergesteuerten Systemen mit Durchflussmessung und Temperaturregelung. Im Rahmen der österreichischen ÖPUL-Maßnahmen und der deutschen Agrarumweltprogramme können Investitionen in eine verbesserte Tränkwasserversorgung förderfähig sein, sofern sie nachweislich zur Ressourcenschonung oder Tierwohlsteigerung beitragen. Die Dimensionierung der Anlagen erfolgt nach Tierart, Bestandsgröße und klimatischen Bedingungen, wobei ein Richtwert von 10 bis 15 Litern pro Großvieheinheit und Tag als Mindestversorgung gilt.