Toleranzbelegstelle
Die Toleranzbelegstelle ist eine im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, insbesondere in der Schweine- und Geflügelproduktion, eingerichtete, behördlich anerkannte oder von einer anerkannten Zuchtorganisation betriebene Einrichtung. Ihre primäre Funktion besteht in der standardisierten Erfassung und Dokumentation von Leistungs- und Gesundheitsdaten unter definierten Haltungsbedingungen, die eine erhöhte Krankheitserregerbelastung oder suboptimale Umweltfaktoren simulieren. Ziel ist die objektive Bewertung der phänotypischen Toleranz von Zuchtlinien oder Einzeltieren gegenüber spezifischen Stressoren, wie etwa Endoparasiten oder respiratorischen Erregern, ohne dass eine therapeutische Intervention erfolgt.
Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der züchterischen Selektion auf erhöhte Robustheit und reduzierte Anfälligkeit. Die rechtliche Grundlage bilden die tierzuchtrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie die Vorgaben der EU-Tierzuchtverordnung. Die Einrichtung unterliegt strengen tierschutzrechtlichen Auflagen, insbesondere der Genehmigungspflicht nach §8 des Tierschutzgesetzes für Tierversuche, da die Haltungsbedingungen bewusst von optimalen Standards abweichen. Die Ergebnisse der Toleranzbelegstelle fließen in die Zuchtwertschätzung ein und sind nicht für die kommerzielle Produktion, sondern für die Zuchtarbeit bestimmt.

