Header monbile

standortgerechte

Der Begriff standortgerecht bezeichnet in der Land- und Forstwirtschaft die Anpassung von Bewirtschaftungsmaßnahmen, Kulturarten und Sortenwahl an die am jeweiligen Standort vorherrschenden natürlichen Produktionsbedingungen. Zu diesen Bedingungen zählen insbesondere Bodenart, Bodenfeuchte, Nährstoffverfügbarkeit, Klima- und Witterungsverhältnisse sowie die Geländemorphologie. Eine standortgerechte Bewirtschaftung zielt darauf ab, die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens langfristig zu erhalten und Erosions- sowie Verdichtungsrisiken zu minimieren. Sie stellt eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung der guten fachlichen Praxis nach § 17 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) dar.

Im Kontext der Düngeverordnung (DüV) und der ÖPUL-Maßnahmen in Österreich ist die Standortgerechtigkeit ein zentrales Kriterium für die Bemessung des Nährstoffbedarfs und die Festlegung von Bewirtschaftungsauflagen. Beispielsweise erfordert der Anbau von Sonderkulturen auf leichten Böden eine angepasste Beregnung und Nährstoffzufuhr, während auf schweren Böden die Befahrbarkeit und der Wasserhaushalt zu berücksichtigen sind. Die Beurteilung der Standortgerechtigkeit erfolgt auf Basis bodenkundlicher Kartierungen, langjähriger Ertragsdaten und regionaler Klimamodelle. Sie ist keine statische Größe, sondern unterliegt einem kontinuierlichen Anpassungsprozess an sich ändernde Umweltbedingungen und agrartechnische Innovationen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige