Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist in Österreich der gesetzliche Sozialversicherungsträger, der seit 1. Jänner 2020 durch Zusammenführung der bisherigen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) entstanden ist. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien nimmt die SVS die Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für selbständig Erwerbstätige wahr. Für Land- und Forstwirte besteht die Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) sowie in der Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Die Beitragsbemessung erfolgt auf Grundlage des Einheitswertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, wobei die Beitragsgrundlage durch den nach dem Bewertungsgesetz festgestellten Einheitswert bestimmt wird.

Die SVS ist für die Einhebung der Beiträge, die Feststellung der Versicherungszeiten sowie die Auszahlung von Leistungen wie Pensionen, Krankengeld oder Wochengeld zuständig. Versicherte haben gesetzlich geregelte Melde- und Auskunftspflichten. Die Beitragshöhe richtet sich nach der jeweiligen Beitragsgrundlage und den gesetzlich festgelegten Beitragssätzen, die jährlich per Verordnung angepasst werden können. Die SVS unterliegt der staatlichen Aufsicht durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Rechtsgrundlagen bilden das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz sowie das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz in der jeweils geltenden Fassung.

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