Sensenmähen
Das Sensenmähen bezeichnet ein manuelles Verfahren zur Ernte von Grünlandaufwuchs oder Getreide mittels einer Sense. Es handelt sich um eine historisch bedeutsame, jedoch im Jahr 2026 in der landwirtschaftlichen Praxis in Deutschland und Österreich nur mehr marginale Technik. Der Arbeitsvorgang umfasst das schwingende Führen einer dengelgeschärften Sense durch den Pflanzenbestand, wobei der Schnitt durch die kinetische Energie der Klinge und die Schneidengeometrie erfolgt. Die rechtliche Einordnung des Sensenmähens im Kontext der landwirtschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1 bzw. österreichische ASchG-Novellen) unterliegt keinen spezifischen Sonderregelungen, sondern fällt unter die allgemeinen Pflichten zur Bereitstellung und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Schnittschutzschuhe und Handschutz. Aus agrartechnischer Sicht ist das Sensenmähen im Vergleich zu maschinellen Verfahren (Mähbalken, Kreiselmäher) durch eine geringere Flächenleistung (ca. 0,1–0,2 ha pro Arbeitskraft und Tag) und einen höheren physischen Arbeitsaufwand gekennzeichnet. Die Anwendung beschränkt sich im Jahr 2026 auf ökologisch bewirtschaftete Steillagen, Biotop- oder Streuobstwiesenpflege sowie auf Demonstrations- und Brauchtumsveranstaltungen. Eine Förderung im Rahmen von Agrarumweltprogrammen (z. B. ÖPUL 2023-2027 in Österreich) ist nicht direkt an die Methode des Sensenmähens gebunden, sondern an die Erhaltung von artenreichem Grünland, wobei die manuelle Mahd eine mögliche Bewirtschaftungsform darstellt.

