Sanierung in Eigenverwaltung
Die Sanierung in Eigenverwaltung ist ein rechtliches Verfahren nach der Insolvenzordnung (IO), das es einem landwirtschaftlichen Betrieb ermöglicht, eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung eigenständig zu bewältigen, ohne dass ein externer Insolvenzverwalter die alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen erhält. Der Betriebsinhaber bleibt dabei unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters verfügungsbefugt und führt die laufende Bewirtschaftung der Flächen, des Tierbestands und der Maschinen fort. Voraussetzung ist ein vom Schuldner vorgelegter, mehrheitsfähiger Sanierungsplan, der die Gläubigerforderungen quotenmäßig befriedigt und die wirtschaftliche Fortführung des Betriebs sicherstellt. Dieses Instrument ist insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe relevant, da es den Erhalt der Produktionsmittel und der Betriebsstruktur während des Verfahrens begünstigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im österreichischen Insolvenzrecht verankert und erfordern eine detaillierte Darstellung der Vermögensverhältnisse sowie die Einhaltung strenger Fristen und Offenlegungspflichten gegenüber dem Gericht und den Gläubigern.

