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Sachwalter

Der Sachwalter ist im landwirtschaftlichen Kontext eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Ermächtigung befugt ist, für einen anderen (den Vertretenen) in dessen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für dessen Vermögen zu handeln. Diese Rechtsfigur ist insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Verwaltung von Agrarflächen von Bedeutung, wenn der Eigentümer oder Pächter selbst nicht handlungsfähig ist, etwa aufgrund von Abwesenheit, Krankheit oder rechtlichen Einschränkungen. Die rechtliche Grundlage für die Sachwalterschaft findet sich im österreichischen Sachwalterrechts-Änderungsgesetz (SWRÄG) sowie im deutschen Betreuungsrecht (BGB § 1896 ff.), wobei die konkrete Ausgestaltung je nach nationaler Rechtsordnung variiert. Der Sachwalter ist dabei an die Weisungen des Vertretenen gebunden und hat dessen Interessen zu wahren, wobei er für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs verantwortlich zeichnet. Im Unterschied zum Treuhänder oder Verwalter handelt der Sachwalter stets im fremden Namen und unterliegt einer strengen Rechenschaftspflicht gegenüber dem Vertretenen sowie gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Gericht. Die Bestellung eines Sachwalters erfolgt in der Regel durch das zuständige Bezirksgericht, wobei die Eignung der Person für die spezifischen landwirtschaftlichen Belange zu prüfen ist.