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Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, Zubereitungen oder Mikroorganismen, die gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und dem nationalen Pflanzenschutzgesetz (PG) dazu bestimmt sind, Schadorganismen (z. B. Insekten, Pilze, Unkräuter) von Kulturpflanzen abzuwehren, zu vernichten oder deren Einwirkung zu verhindern. Sie umfassen chemische Wirkstoffe (z. B. synthetische Insektizide, Fungizide, Herbizide) sowie biologische Mittel (z. B. Nützlinge, Bakterienpräparate) und werden in zugelassenen Anwendungsgebieten nach guter fachlicher Praxis ausgebracht. Die Zulassung erfolgt durch die zuständige Behörde (in Österreich: AGES, in Deutschland: BVL) auf Basis einer umfassenden Risikobewertung für Mensch, Tier und Umwelt, einschließlich des Grundwasserschutzes. Die Anwendung unterliegt strengen Auflagen wie Abstandsregelungen zu Gewässern, Aufzeichnungspflichten und der Einhaltung von Höchstmengen in Erntegütern. Nicht zugelassene oder nicht sachgemäße Anwendungen sind ordnungswidrig oder strafbar.

Im integrierten Pflanzenschutz (IPS) werden Pflanzenschutzmittel als letztes Mittel nach vorbeugenden, mechanischen und biologischen Maßnahmen eingesetzt, um Resistenzen zu vermeiden und die Biodiversität zu schonen. Die korrekte Handhabung, Lagerung und Entsorgung ist durch die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung geregelt. Die regelmäßige Überprüfung der Spritztechnik (z. B. nach § 9 PflSchG) ist verpflichtend. Die Anwendung ist nur mit gültigem Sachkundenachweis und unter Beachtung der aktuellen Abdriftminderungsklassen erlaubt.