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Pflanzenschutz

Pflanzenschutz umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Schadorganismen, zur Verhütung von Ernteverlusten und zur Erhaltung der Pflanzengesundheit in der Landwirtschaft, im Gartenbau, im Forst und in Grünanlagen. Rechtlich basiert er in Österreich auf dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 sowie der Pflanzenschutzverordnung, in Deutschland auf dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Integrierter Pflanzenschutz ist seit der EU-Richtlinie 2009/128/EG verpflichtend und kombiniert biologische, biotechnische, physikalische, anbautechnische und chemische Verfahren, wobei chemische Pflanzenschutzmittel nur nach Schadschwellenprinzip und unter Einhaltung der Zulassungsauflagen eingesetzt werden dürfen.

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Zu den Instrumenten zählen resistente Sorten, Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Nützlingsförderung, Pheromonfallen, thermische Verfahren sowie zugelassene Pflanzenschutzmittel. Die Zulassung und Kontrolle obliegen in Österreich der AGES und dem BML, in Deutschland dem BVL und den Länderbehörden. Ergänzend regeln ÖPUL-Maßnahmen in Österreich und die Düngeverordnung in Deutschland Anwendungsbeschränkungen, Abstandsauflagen und Gewässerschutzbestimmungen. Pflanzenschutz dient der Sicherung von Erträgen und Qualitäten, unterliegt jedoch strengen Vorgaben zum Schutz von Mensch, Tier, Grundwasser und Biodiversität.

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