Pachtpreise
Der Begriff Pachtpreise bezeichnet im Agrarrecht und in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft die vertraglich vereinbarte, regelmäßig zu entrichtende Geld- oder Naturalleistung des Pächters an den Verpächter für die zeitweise Überlassung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder ganzer Betriebe. Die Höhe des Pachtpreises wird maßgeblich durch die Ertragsfähigkeit der Fläche, die Lage, die betriebliche Ausstattung sowie die regionalen Bodenmärkte bestimmt. In Österreich und Deutschland unterliegen Pachtpreise den Regelungen des jeweiligen Pachtvertragsrechts, wobei die Vertragsfreiheit durch die Vorschriften des Landpachtrechts (§§ 585 ff. BGB bzw. §§ 1 ff. Landpachtgesetz in Österreich) eingeschränkt wird. Insbesondere sind Wucher- und Sittenwidrigkeitsgrenzen zu beachten. Die Preisentwicklung wird zudem durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU, etwa durch die Kopplung von Direktzahlungen an die Fläche, sowie durch nationale Vorgaben wie die Düngeverordnung beeinflusst. Die Pachtpreise sind ein zentraler Kostenfaktor in der pachtintensiven Landwirtschaft und unterliegen regional starken Schwankungen, die durch Angebot und Nachfrage sowie durch die Flächenkonkurrenz mit nichtlandwirtschaftlichen Nutzungsarten determiniert werden.

