Meliorationen
Meliorationen bezeichnen im land- und forstwirtschaftlichen Kontext alle technischen und biologischen Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der Ertragsfähigkeit von Böden. Ziel ist die Optimierung der physikalischen, chemischen und biologischen Bodeneigenschaften sowie der standörtlichen Wasser- und Nährstoffverhältnisse. Zu den klassischen Verfahren zählen die Dränung zur Regulierung des Bodenwasserhaushalts, die Tiefenlockerung zur Beseitigung von Verdichtungen sowie die Kalkung zur Anhebung des pH-Wertes. Auch die Flurbereinigung und der Wegebau fallen unter den Begriff, sofern sie der nachhaltigen Produktionssteigerung dienen.
Im rechtlichen Rahmen des Jahres 2026 unterliegen Meliorationen in Deutschland und Österreich strengen wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. So sind Dränmaßnahmen nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Deutschland bewilligungspflichtig, während in Österreich die wasserrechtliche Bewilligung nach § 10 WRG 1959 erforderlich ist. Die Förderfähigkeit im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) setzt den Nachweis einer nachhaltigen Verbesserung der Bodenfunktionen voraus. Moderne Meliorationen integrieren zunehmend bodenschonende Verfahren wie die Teilflächenkalkung oder die biologische Dränung durch tiefwurzelnde Pflanzenarten, um Eingriffe in das Bodenökosystem zu minimieren.


