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Milchvernichtung

Die Milchvernichtung bezeichnet im agrartechnischen und lebensmittelrechtlichen Kontext die irreversible Unschädlichmachung von Rohmilch oder daraus hergestellten flüssigen Milcherzeugnissen, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr oder die tierische Ernährung bestimmt sind. Dieser Prozess erfolgt in der Regel durch thermische Behandlung (z. B. Autoklavieren bei über 121 °C) oder durch chemische Denaturierung, um eine Rückführung in die Nahrungs- oder Futtermittelkette auszuschließen. Die Maßnahme wird angewendet, wenn Milch aufgrund von Verunreinigungen, Überschreitung von Grenzwerten (etwa für Hemmstoffe oder Keimgehalte gemäß der Milchgüteverordnung) oder bei behördlich angeordneten Sperren (z. B. nach Tierseuchenausbrüchen) als verkehrsunfähig eingestuft wird. Die Vernichtung unterliegt der Dokumentationspflicht nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) und muss von zugelassenen Entsorgungsfachbetrieben durchgeführt werden. Im Jahr 2026 ist die Milchvernichtung in Österreich und Deutschland ein klar regulierter, letzter Schritt der Qualitätssicherung, der strikt von der betriebswirtschaftlichen Milchmengenregulierung (etwa durch Anlieferungsverzicht) zu unterscheiden ist.