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Meisterprüfung

Die Meisterprüfung im Agrarbereich ist eine berufliche Aufstiegsfortbildung, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Sie ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie in der Handwerksordnung (HwO) verankert und befähigt zur selbstständigen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes sowie zur Ausbildung von Lehrlingen. Die Prüfung gliedert sich in der Regel in vier selbstständige Handlungsfelder: Betriebsführung und Unternehmensentwicklung, Produktion und Vermarktung, Mitarbeiterführung sowie Berufsausbildung. Voraussetzung für die Zulassung ist meist der erfolgreiche Abschluss einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung sowie mehrjährige Berufspraxis. Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Landwirtschaftskammer oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt. Sie umfasst sowohl schriftliche, mündliche als auch praktische Prüfungsteile, in denen die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Betriebsleitung nachgewiesen werden muss. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Meister“ oder „Meisterin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 eingeordnet, was der Bachelorebene entspricht. Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Anforderungen der landwirtschaftlichen Praxis, des Pflanzenbaus, der Tierhaltung, des Agrarrechts sowie der Betriebswirtschaft.