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Kuhbestand

Der Kuhbestand bezeichnet im agrartechnischen und -rechtlichen Kontext die Anzahl der auf einem landwirtschaftlichen Betrieb zu einem bestimmten Stichtag gehaltenen weiblichen Rinder, die mindestens einmal gekalbt haben. Er umfasst sowohl Milchkühe als auch Mutterkühe und wird in der Regel in Großvieheinheiten (GV) umgerechnet, um die Futterflächen- und Emissionsbelastung zu bilanzieren. Die Erfassung erfolgt gemäß der Viehverkehrsverordnung (VVVO) über die HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) und ist für die Einhaltung der Düngeverordnung (DüV) sowie für die Berechnung des betrieblichen Nährstoffanfalls nach dem österreichischen Aktionsprogramm Nitrat (ÖPUL 2023) maßgeblich. Der Kuhbestand dient als zentrale Kennzahl für die Bewertung der Tierbesatzdichte, der Wirtschaftsdüngerausbringung und der Einhaltung von Obergrenzen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Eine Veränderung des Kuhbestands unterliegt der Meldepflicht und kann förderrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere bei Überschreitung von 1,5 GV pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, was eine erhöhte Nährstoffbilanzierung erforderlich macht.