Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft bezeichnet in der Landwirtschaft ein systemisches Stoffstrommanagement, das den Verbleib von Nährstoffen und organischer Substanz im landwirtschaftlichen Produktionssystem maximiert und externe Inputs minimiert. Sie basiert auf dem Prinzip der geschlossenen Stoffkreisläufe: Nährstoffe, die mit dem Erntegut den Betrieb verlassen oder in Form von Wirtschaftsdüngern anfallen, werden durch gezielte Rückführung, etwa über Gülle, Gärreste aus Biogasanlagen oder Kompost, wieder dem Boden zugeführt. Fruchtfolgen mit stickstoffbindenden Leguminosen und der Anbau von Zwischenfrüchten zur Gründüngung ergänzen dieses System. In der Tierhaltung erfolgt die Kreislaufführung durch Verwendung von Futter aus betriebseigener oder regionaler Erzeugung, wobei die anfallenden Exkremente als Dünger auf die Flächen ausgebracht werden. Rechtliche Grundlagen in Deutschland und Österreich bilden unter anderem die Düngeverordnung (DüV) und das österreichische ÖPUL-Programm, die eine ausgeglichene betriebliche Nährstoffbilanz fordern. Die Kreislaufwirtschaft reduziert die Abhängigkeit von mineralischen Düngemitteln und fossilen Energieträgern, ohne dass damit eine Wertung ihrer ökologischen oder ökonomischen Vorzugswürdigkeit verbunden ist. Sie wird im GAP-Strategieplan der EU 2023–2027 als förderungswürdige Bewirtschaftungsform genannt, bleibt jedoch primär ein agronomisches und betriebswirtschaftliches Optimierungsprinzip, das je nach Standortbedingungen und Betriebstyp variiert. Ein rechtlich definierter Begriff existiert nicht; vielmehr handelt es sich um ein übergreifendes Leitbild der Ressourceneffizienz.


