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Kernbiotop

Ein Kernbiotop bezeichnet in der Agrar- und Landschaftsökologie einen räumlich abgegrenzten Lebensraum, der aufgrund seiner standörtlichen Eigenschaften, seiner Artenausstattung oder seiner Funktion im Biotopverbund als unverzichtbarer Bestandteil des natürlichen Wirkungsgefüges gilt. Der Begriff wird in Fachkreisen, in der naturschutzfachlichen Planung sowie im Kontext des österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und der deutschen Eingriffsregelung verwendet. Kernbiotope umfassen typischerweise Feuchtgebiete, Trockenrasen, Hecken, Feldraine, Streuobstwiesen, Moore oder Gewässerrandstreifen.

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Die fachliche Abgrenzung erfolgt anhand von Kriterien wie Flächengröße, Vernetzungsgrad, Vorkommen geschützter Arten gemäß FFH-Richtlinie oder nationalem Naturschutzrecht sowie Boden- und Klimaverhältnissen. In der landwirtschaftlichen Praxis dienen Kernbiotope der Erhaltung der Biodiversität, der Regulation des Wasserhaushalts, der Erosionsminderung und als Rückzugsraum für Nützlinge. Rechtlich unterliegen sie in Österreich und Deutschland je nach Ausweisung unterschiedlichen Schutz- und Bewirtschaftungsauflagen, etwa Mahdzeitpunkten, Düngebeschränkungen oder Pflanzenschutzmittelverboten. Eine einheitliche Legaldefinition existiert nicht; die Konkretisierung erfolgt über Landesnaturschutzgesetze, Verordnungen und Förderrichtlinien.

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