Hofübernahme
Die Hofübernahme bezeichnet im Agrarrecht und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft den Prozess der Übertragung der Eigentums-, Besitz- und Bewirtschaftungsrechte eines landwirtschaftlichen Betriebes von einer natürlichen oder juristischen Person auf eine andere. Sie stellt den zentralen Akt der Betriebsnachfolge dar und unterscheidet sich von der bloßen Hofpacht durch den vollständigen Wechsel der unternehmerischen Verantwortung. Rechtlich ist die Hofübernahme in Deutschland primär durch die Höfeordnung (HöfeO) oder die Anerbenrechte der Länder geregelt, in Österreich durch das Erbhöfegesetz und die jeweiligen Landeslandwirtschaftskammergesetze. Die Übergabe erfolgt häufig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, wobei der Übergeber sich typischerweise Altenteilsrechte wie Wohnrecht oder Naturalleistungen vorbehält. Betriebswirtschaftlich ist die Hofübernahme ein kritischer Zeitpunkt, da sie oft mit erheblichen Investitionen in Modernisierung, Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise oder Anpassung an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU für den Zeitraum 2023–2027 verbunden ist. Die Finanzierung erfolgt meist durch eine Kombination aus Eigenkapital, Bankdarlehen und Förderprogrammen der Länder, wie der einzelbetrieblichen Investitionsförderung. Die steuerliche Behandlung der Hofübernahme, insbesondere die Bewertung des Betriebsvermögens und die Anwendung von Freibeträgen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, ist ein komplexer Faktor, der einer fachkundigen Beratung bedarf.


