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Herkunftskennzeichnung

Die Herkunftskennzeichnung ist ein Instrument der Lebensmittelkennzeichnung, das die geografische Herkunft eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels für den Verbraucher transparent macht. Sie basiert auf unionsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), sowie nationalen Durchführungsbestimmungen wie der österreichischen Herkunftskennzeichnungsverordnung oder der deutschen Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung. Die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes ist für bestimmte Produktgruppen, wie frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel, verpflichtend. Für verarbeitete Lebensmittel oder Milchprodukte besteht in der Regel eine fakultative Kennzeichnung, sofern nicht spezifische nationale Regelungen eine Pflicht vorsehen. Die rechtssichere Deklaration erfordert die lückenlose Dokumentation entlang der Wertschöpfungskette, wobei die Angabe des Ortes der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung nicht mit dem tatsächlichen Ursprung der Rohstoffe gleichgesetzt werden darf. Die korrekte Anwendung unterliegt der amtlichen Überwachung durch die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer.