Grünlandgebiet
Ein Grünlandgebiet ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die dauerhaft mit Gras, Kräutern und Leguminosen bestanden ist und nicht im Rahmen einer Fruchtfolge umgebrochen wird. Die Definition basiert auf der Begriffsbestimmung des § 2 der österreichischen ÖPUL-Verordnung 2023 (BGBl. II Nr. 215/2023) sowie der deutschen Düngeverordnung (DüV) in der Fassung von 2025. Charakteristisch ist die mehrjährige Narbe, die durch Mahd oder Beweidung genutzt wird. Die Flächen dienen primär der Futtergewinnung für die Tierhaltung oder dem Erosionsschutz. Im rechtlichen Kontext wird zwischen Dauer- und Dreiviertelgrünland unterschieden, wobei letzteres einen maximalen Ackerfruchtanteil von 25 Prozent aufweisen darf. Die Stickstoffdüngeobergrenze beträgt gemäß DüV 170 kg N/ha/Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft. Grünlandgebiete erfüllen zudem wichtige Ökosystemfunktionen wie Kohlenstoffbindung im Boden und Grundwasserschutz. Die Klassifizierung erfolgt im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) auf Basis der tatsächlichen Nutzung.
