Fragmentierung
Unter Fragmentierung wird in der Agrarwissenschaft die Zergliederung zusammenhängender Produktionsfaktoren in räumlich getrennte, oft unwirtschaftlich kleine Einheiten verstanden. Dies betrifft primär die Flächenstruktur landwirtschaftlicher Betriebe, wenn durch Erbteilung, Verkauf oder Flurneuordnung einzelne Parzellen voneinander getrennt werden und die Bewirtschaftungseinheit auseinanderfällt. Rechtlich relevante Ausprägungen ergeben sich im Boden- und Pachtverkehr, etwa bei der Aufteilung von Grundstücken unterhalb der in den jeweiligen Landesgesetzen definierten Mindestgrößen, sowie im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik bei der Beantragung von Flächenprämien, wenn Schläge durch Infrastruktur oder Nutzungswechsel ihre zusammenhängende Geometrie verlieren.
Neben der physischen Flurzer splitterung existiert die betriebliche Fragmentierung, bei der Arbeitskräfte, Kapital oder Maschinen auf mehrere Standorte verteilt eingesetzt werden. In der Bodenkunde bezeichnet der Begriff die Zerkleinerung von Aggregaten durch mechanische Bearbeitung oder Frost-Tau-Wechsel, was die Porengrößenverteilung und die Wasserleitfähigkeit verändert. Ökologisch kann Fragmentierung die genetische Isolation von Populationen in Agrarlandschaften fördern. Eine einheitliche Definition besteht nicht; die Bedeutung ergibt sich jeweils aus dem fachlichen Kontext und den zugrunde liegenden Rechtsnormen.

