Edelgemüse
Der Begriff Edelgemüse bezeichnet im deutschsprachigen Agrarraum, insbesondere in Österreich und Deutschland, eine Gruppe von Gemüsearten, die aufgrund ihres hohen Marktwertes, ihrer aufwändigen Kulturführung und ihrer spezifischen Qualitätsanforderungen von konventionellen Massengemüsen abgegrenzt werden. Es handelt sich um keine botanische oder amtliche Klassifikation, sondern um eine etablierte handels- und erwerbsgärtnerische Kategorie. Zu den typischen Vertretern zählen unter anderem Spargel, Artischocken, Champignons, Chicorée, Rucola sowie bestimmte Salate und Kräuter. Die Produktion von Edelgemüse ist in der Regel durch einen hohen Arbeits- und Kapitalaufwand gekennzeichnet, der häufig spezielle Bewässerungssysteme, geschützte Anbauverfahren (wie Folientunnel) oder aufwändige Nacherntebehandlungen umfasst. Rechtlich relevant ist die Einordnung im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der EU, wo für bestimmte Edelgemüsearten spezifische Vermarktungsnormen und Qualitätsklassen festgelegt sind. In der landwirtschaftlichen Praxis wird der Begriff zudem genutzt, um Betriebszweige mit höherer Wertschöpfung zu beschreiben, die oft eine Direktvermarktung oder Lieferverträge mit dem Lebensmitteleinzelhandel voraussetzen. Die Düngeverordnung (DüV) und das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) finden auf den Anbau von Edelgemüse uneingeschränkt Anwendung, wobei die spezifischen Kulturen häufig erhöhte Anforderungen an die Nährstoffversorgung und den integrierten Pflanzenschutz stellen.

