Düngeverordnung
Die Düngeverordnung (DüV) ist eine nationale Rechtsverordnung, die die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln regelt. Ihr primäres Ziel ist es, Nährstoffverluste aus der Landwirtschaft in die Umwelt, insbesondere in Gewässer und die Atmosphäre, auf ein unvermeidbares Maß zu reduzieren. Sie konkretisiert die Vorgaben des Düngegesetzes und setzt europäische Vorgaben, wie die Nitratrichtlinie, in nationales Recht um.
Kernbestandteile der Verordnung sind die Bedarfsermittlung der Kulturen vor dem Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngern, die Sperrfristen für die Ausbringung sowie die Begrenzung der maximalen Stickstoffdüngung auf 170 Kilogramm pro Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdüngern. Zudem schreibt die DüV verbindliche Abstandsregelungen zu Gewässern vor und verpflichtet Betriebe zur Führung eines Nährstoffvergleichs. Die Einhaltung dieser technischen und biologischen Vorgaben wird durch regelmäßige Kontrollen überwacht, um eine nachhaltige Nährstoffversorgung der Pflanzen bei gleichzeitiger Minimierung von Umweltbelastungen sicherzustellen.

