Bodenschutz
Bodenschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens als natürliche Ressource. Dazu zählen der Schutz vor Erosion durch Wasser und Wind, vor Verdichtung, Versiegelung, Schadstoffeintrag, Humusverlust und dem Verlust der biologischen Vielfalt. In der Landwirtschaft umfasst Bodenschutz insbesondere die standortangepasste Bodenbearbeitung, konservierende oder pfluglose Verfahren, Fruchtfolgegestaltung, Zwischenfruchtanbau, Kalkung sowie die Begrenzung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln. Rechtlich wird Bodenschutz in Deutschland durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt, ergänzt durch die Düngeverordnung (DüV) und Cross-Compliance-Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In Österreich bilden das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention, die ÖPUL-Maßnahmen sowie landesrechtliche Bodenschutzgesetze den Rahmen. Bodenschutz dient der Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, der Wasser- und Nährstoffretention, der Kohlenstoffspeicherung sowie der Erhaltung der Bodenfunktionen als Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen.

