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Bauernhoftourismus

Der Bauernhoftourismus bezeichnet im Agrar- und Tourismussektor eine spezifische Form der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, bei der betriebseigene Ressourcen wie Gebäude, Flächen oder Tiere für touristische Dienstleistungen genutzt werden. Rechtlich ist diese Tätigkeit in Deutschland und Österreich als landwirtschaftliches Neben- oder Zusatzgewerbe einzuordnen, sofern die primäre landwirtschaftliche Urproduktion (Pflanzenbau, Tierhaltung) fortbesteht. Die Angebote umfassen typischerweise Übernachtungen in Ferienwohnungen, Hofläden, Hofführungen oder die Vermietung von Stallungen für Veranstaltungen. Die Einkünfte aus dem Bauernhoftourismus unterliegen der Einkommensteuer und gegebenenfalls der Umsatzsteuer, wobei für Kleinbetriebe in Deutschland die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Anwendung finden kann. In Österreich ist die Gewerbeordnung zu beachten, sofern die Dienstleistungen nicht als unselbstständige Nebentätigkeit zur Landwirtschaft gelten. Die Ausübung setzt zudem die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, Hygienestandards (z. B. Lebensmittelhygiene bei Hofläden) sowie haftungsrechtlicher Auflagen voraus. Der Bauernhoftourismus stellt eine betriebswirtschaftliche Strategie zur Stabilisierung des landwirtschaftlichen Einkommens dar, ohne dass eine Änderung des Betriebstyps erfolgt.