bäuerliche Produzenten
Als bäuerliche Produzenten werden in der Agrarökonomie und im Agrarrecht natürliche Personen oder Personengemeinschaften bezeichnet, die Landwirtschaft auf eigene Rechnung und eigenes Risiko betreiben, wobei der Betrieb typischerweise familiär strukturiert ist und die Arbeitskräfte überwiegend aus dem Haushalt stammen. Abzugrenzen sind sie von juristischen Personen, Lohnunternehmen sowie industriellen oder kapitalgesellschaftlich organisierten Agrarbetrieben. Die Abgrenzung erfolgt in Deutschland und Österreich anhand betriebsstruktureller und sozialrechtlicher Kriterien, etwa der Hofnachfolge, der Flächenausstattung, dem Anteil familieneigener Arbeitsleistung oder der Einstufung als Klein- und Kleinstbetrieb im Sinne der jeweiligen Agrarstatistik.
Rechtlich relevant ist der Begriff unter anderem im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, wo Direktzahlungen an aktive Betriebsinhaber an spezifische Nachweise geknüpft sind, sowie in der österreichischen und deutschen Sozialversicherung, im Steuerrecht und in Förderprogrammen wie ÖPUL oder der Düngeverordnung. Eine einheitliche Legaldefinition existiert nicht; der Begriff wird je nach Normzweck unterschiedlich weit gefasst und statistisch über Erhebungen wie die Landwirtschaftszählung erfasst.
