Artenschutz
Der Begriff Artenschutz bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext die Gesamtheit aller Maßnahmen und rechtlichen Vorgaben, die dem Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume dienen. Grundlage hierfür ist in der Europäischen Union die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), die in nationales Recht, etwa das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Deutschland oder das Österreichische Artenschutzgesetz, umgesetzt wurden. In der landwirtschaftlichen Praxis umfasst der Artenschutz insbesondere die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen in Schutzgebieten, den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel in sensiblen Bereichen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, wie die Anlage von Blühstreifen, die extensive Grünlandnutzung oder den Erhalt von Saumstrukturen.
Die Integration des Artenschutzes in die landwirtschaftliche Produktion erfolgt im Rahmen von Agrarumweltprogrammen, wie dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) oder den deutschen Gemeinschaftsaufgaben zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Diese Programme fördern freiwillige Leistungen der Betriebe, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Die rechtliche Verpflichtung zum Artenschutz ergibt sich zudem aus dem strengen Schutzstatus bestimmter Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, der direkte Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von Flächen haben kann, etwa durch die Notwendigkeit von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen bei Eingriffen in Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die zuständigen Naturschutzbehörden kontrolliert.

