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Anhängerbetrieb

Der Anhängerbetrieb bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext die fahrzeugtechnische und verkehrsrechtliche Konstellation, bei der ein land- oder forstwirtschaftliches Zugfahrzeug (z. B. Traktor, selbstfahrende Arbeitsmaschine) einen oder mehrere Anhänger mitführt. Rechtlich relevant ist hierbei die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse, der Achslasten sowie der Abmessungen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Deutschland beziehungsweise der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) in Österreich. Für landwirtschaftliche Anhänger gelten häufig Ausnahmen von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, sofern diese mit einer entsprechenden Bremsanlage und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h oder 60 km/h ausgerüstet sind. Der Anhängerbetrieb umfasst zudem die technische Kopplung mittels Zugkugelkopf oder Zugöse sowie die korrekte Einstellung der Beleuchtung und der Kennzeichnung nach § 50a StVZO. In der landwirtschaftlichen Praxis ist der Anhängerbetrieb insbesondere für den Transport von Erntegut, Futter, Düngemitteln oder Wirtschaftsdünger unverzichtbar. Die fachgerechte Beladung und Sicherung der Ladung nach VDI-Richtlinie 2700 sowie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bei gewerblichem Anhängerbetrieb sind für die Betriebssicherheit und Rechtssicherheit zwingend erforderlich.