Koalitionäre Agrarspitzen bei Inflationsdämpfung einig

 

Die Inflation stelle ganz Europa vor Herausforderungen. Verantwortlich für die Inflation seien vor allem die Energiepreise. Darüber hinaus führe die Inflation bei Lebensmitteln zu sozialen Herausforderungen. Um an den richtigen Hebeln anzusetzen, habe die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Entlastung bei den Energiekosten, für mehr Preistransparenz bei Lebensmitteln, weniger Lebensmittelverschwendung sowie zur Stärkung des Wettbewerbs beschlossen.

Landwirtschaftsminister Totschnig: „Fakt ist, die Inflationsrate bei Lebensmitteln liegt in Österreich im unteren EU-Drittel. Mittlerweile gibt ein Haushalt nur noch um die 10% seines verfügbaren Haushaltseinkommens für Lebensmittel aus. Dennoch kämpfen viele mit dem wöchentlichen Einkauf. Daher setzen wir bei den Energiekosten sowie bei mehr Preistransparenz an und unterstützen armutsgefährdete Menschen.“

Agrarsprecher Stammler: „Wird die Lebensmittelverschwendung auf ein Mindestmaß reduziert und gleichzeitig die Kalkulation des Lebensmitteleinzelhandels transparenter, ist dies ein erster Schritt um einerseits näher an faire Erzeugerpreise heran zu kommen und andererseits die Lebensmittel für Konsumentinnen und Konsumenten erschwinglich zu halten“, ist sich Stammler sicher.

Die Maßnahmen im Detail:

Um zur Senkung der Energiepreise beizutragen, wird die Energiepreistransparenz erhöht, die Absenkung der Elektrizitäts- und Erdgas-Abgaben verlängert und der Energiekrisenbeitrag verschärft.

Künftig werden in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis der Agrarmarkttransparenzverordnung) veröffentlicht. Außerdem soll in Zusammenarbeit mit Wettbewerbsökonomen und der Bundeswettbewerbsbehörde ein Vorschlag für weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs erarbeitet werden.

Gemeinnützige Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung sollen durch zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von 10 Mio. Euro unterstützt werden.

Der Lebensmittelhandel muss künftig ausweisen, welche Menge an Lebensmittel er vernichtet und welche Menge an Lebensmittel er an Sachspenden zu Verfügung stellt.

Die Regierung wird Maßnahmen zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts setzen, z.B.: durch die Erweiterung der Befugnisse der BWB im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen sowie eine verschärfte Fusionskontrolle.

Damit der Bund einen Beitrag zur Inflationsdämpfung leistet, werden die Bundesgebühren eingefroren. Insgesamt betrifft der Gebührenstopp alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Die dadurch erwirkte Entlastung beträgt 130 Mio. Euro. Ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (z.B. Gebührensenkung/Stopp) herangezogen werden.

 

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Agrarpolitik, Energie, Gebühren, Wettbewerb