Kanton gibt Wölfin zum Abschuss frei
Das Jagdinspektorat des Kantons Bern verfügt den Abschuss der Wölfin mit der Bezeichnung F78. Grund für diesen Beschluss ist der Schaden, den die Wölfin an Nutztieren angerichtet hat. Der Abschuss muss bis Ende März in einem genau definierten Gebiet erfolgen und ist nur Wildhütern erlaubt. In der Schweiz ist der Umgang mit Wölfen anders geregelt als in der EU. Der Kanton Bern stützt sich bei seiner Entscheidung auf die eidgenössische Jagdverordnung (JSV) und das Konzept “Wolf Schweiz”. Als Grund wird der “erhebliche Schaden an Nutztieren”, den die Wölfin verursacht hat, angegeben. Ein solcher Schaden ist gemäß der Jagdverordnung gegeben, wenn im Streifgebiet eines Wolfs mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden. Dabei zählen Nutztiere in Gemeinden ohne frühere Wolfspräsenz auch dann, wenn die Tiere ungeschützt waren. Im Fall von F78 waren es 36 solche Tiere.
Die Abschussbewilligung ist befristet bis Ende März 2021 und wird nur Wildhütern erteilt. Ab dem 1. April gilt für weibliche Wölfe bis Ende Juli ein besonderer Schutz für die Fortpflanzung und die Aufzucht von Jungtieren. Alle von F78 gerissenen Tiere waren eingezäunt, allerdings entsprach der Zaun nicht immer den Anforderungen des Herdenschutzes. Das Jagdinspektorat und die kantonale Herdenschutzberatung bemühten sich intensiv, die Riss-Serie von F78 zu unterbrechen, auch eine Vergrämungsaktion wurde gestartet. Nutztierhalter verstärkten ihre Zäune oder stellten die Schafe über Nacht im Stall ein, doch die Wölfin fand immer wieder ungenügend geschützte Tiere.
Es gebe leider keine andere Möglichkeit als einen Abschuss, sagte Jagdinspektor Niklaus Blatter. Die Wölfin werde weiter Nutztiere reißen, weil sie sich inzwischen darauf spezialisiert habe. Blatter betonte, dass die Gemeinden im Gürbetal und im Gantrischgebiet künftig als Gemeinden mit Wolfspräsenz gelten werden. In solchen Gemeinden werden gerissene Nutztiere nur dann einem Abschusskontingent zugerechnet, wenn sie wolfssicher eingezäunt waren. Auch der Herdenschutz soll weiter verbessert werden.
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