Hofübernahmen mit neuer GAP attraktiver
„Wie die Land- und Forstwirtschaft von morgen aussieht, entscheidet die Generation, die die Höfe übernimmt. Unsere Jungbäuerinnen und -bauern sind der Motor für Veränderungen und Innovation. Umso erfreulicher ist es, dass mit drei Prozent des GAP-Budgets die Hofübernahme deutlich erleichtert wird,“ freuen sich Jungbauern-Bundesobfrau Carina Reiter und ihr Stellvertreter Christian Lang über die heutige Pressekonferenz zur neuen GAP 2023-2027.
„Mit der Niederlassungsprämie und den Top-Ups für JunglandwirtInnen in der 1. Säule sowie als Investitionszuschuss wurde nun auch auf nationaler Ebene ein attraktives Unterstützungspaket für Österreichs Jungbäuerinnen und -bauern geschnürt,“ zeigen sich Reiter und Lang erfreut und betonen: „Unser oberstes Ziel ist es, den Generationenwechsel zu unterstützen und durch mehr Planungssicherheit sicherzustellen. Eine umfassende Aus- und Weiterbildung ist dabei der Schlüssel zum Erfolg auf unseren Höfen.“
Eine erfolgreiche Hofübernahme wird auch in der neuen GAP über mehrere Wege unterstützt. Einerseits bleibt die ergänzende Einkommensstützung in Form einer Top-up-Zahlung zusätzlich zu den Direktzahlungen in der ersten Säule erhalten. „Ab 2023 stehen rund 66 Euro pro Hektar für maximal 40 Hektar in den ersten fünf Jahren zur Verfügung,“ erklärt Reiter.
Die Niederlassungsprämie wurde angepasst und erweitert. „Wie bisher steht auch weiterhin für die erstmalige Bewirtschaftung eines Betriebes eine Unterstützung von bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. Die einzelnen modularen Bausteine bzw. Prämiensätze setzen sich neu zusammen, die Basisprämie wird bei 3.500 Euro liegen. Mit dem Bonus für die Führung von Aufzeichnungen über mindestens drei Jahre wurde ein neues Element geschaffen,“ so Reiter. Weiters werden getrennt geführte Betriebe von Paaren nicht mehr zusammengerechnet. „Das weitet die Zahl der FörderbezieherInnen deutlich aus,“ ergänzt Lang.
Der Investitionszuschuss mit einem Zuschlag von fünf Prozent für Jungübernehmer konnte auch für die neue GAP-Periode sichergestellt werden. Bewährte Weiterbildungsangebote sowie Beratungsangebote für die Übergabe und Übernahme werden weitergeführt. Für die außerfamiliäre Übergabe sind spezielle Weiterbildungsangebote vorgesehen. „Mit der Erhöhung des Förderungssatzes von 50 auf 66 Prozent für Lehrgänge wird der Bildung in den kommenden Jahren ein noch höherer Stellenwert beigemessen. Der modulare Aufbau sollte dabei vor allem auch jungen Frauen einen besseren Quereinstieg in die Landwirtschaft möglich machen,“ unterstreichen Reiter und Lang abschließend.
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