Heftiges Match um Herkunftsangaben
Die EU-Primärzutaten-Verordnung legt fest: Eine Primärzutat ist jene, die 50 oder mehr Gewichtsprozent ausmacht. Wenn die verpackte Wurst eine rot-weiß-rote Fahne aufweist, die Primärzutat Fleisch aber nicht aus Österreich kommt, muss seine Herkunft angegeben werden. „Tatsache ist, dass die EU-Primärzutaten-Verordnung gravierende Schlupflöcher aufweist. Markenlogos sind von dieser Regelung ausgenommen. Hat somit beispielsweise ein Wursthersteller die Österreich-Fahne oder -Slogan im Markennamen oder -Logo, muss er die Herkunft der Primärzutat Fleisch nicht angeben. Gegen solche Trittbrettfahrer wehren wir uns massiv. Wo Österreich draufsteht, muss auch österreichischer Rohstoff drinnen sein! Das wäre durch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der tierischen Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier gemäß Regierungsplänen klar geregelt. Deswegen setzen wir uns auch mit Nachdruck für eine solche – primär einmal bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung – ein. Das Regierungsprogramm ist umzusetzen“, betont Moosbrugger.
„Ende Jänner 2021 hat sich der Dachverband der EU-Lebensmittelindustrie, in einem geharnischten Positionspapier gegen eine solche Kennzeichnung in der EU ausgesprochen. Ist nicht davon auszugehen, dass der österreichische Dachverband als Mitglied in die Erstellung eingebunden war?“, so Moosbrugger. „Wer EU-Prozesse verfolgt, weiß außerdem, wie schwierig und langwierig solche Entscheidungsfindungen ausfallen können. Auch aus diesem Grund befürworten wir eine zusätzliche Lösung auf nationaler Ebene“, betont Moosbrugger im Einklang mit der Landwirtschaftsministerin.
„Uns stört an der EU-Primärzutaten-Verordnung außerdem, dass etwa Öl, das aus Bestandteilen von Importmais gepresst worden ist, als österreichisches Öl vermarktet werden darf, ohne auf die wahre Rohstoffherkunft hinweisen zu müssen. Gleiches gilt für Brot und Backwaren aus importiertem Getreide. Deswegen planen wir auch, das rot-weiß-rote Gütesiegel auf Getreideprodukte und Backwaren auszuweiten“, erklärt der LKÖ-Präsident. „Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht darauf, diese hohe Qualität erkennen und gezielt wählen zu können. Konsumenten-, Bauern- und Tierwohl gehen hierbei Hand in Hand – auch mit Umwelt- und Klimaschutz.“
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