Grüne Bauern für Nachbesserung bei Hausschlachtung
Am 9. September trat die EU-weite Regelung zur Schlachtung am Haltungsbetrieb in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen bis zu drei Rinder oder bis zu sechs Schweine am Stück auf dem Betrieb geschlachtet werden. Clemens Stammler, Obmann der Grünen Bauern fasst die Änderungen zusammen: „Damit gibt es nun EU-weit einheitliche Regelungen, die auch Österreich einschließt. Sie bieten einige Vorteile für die Bäuerinnen und Bauern: Während bisher nur ein Tier geschlachtet werden durfte, können das künftig bis zu drei Rinder oder sechs Schweine sein. Außerdem dürfen die Betäubung und, wenn das Blut nicht zu Lebensmittel- oder Futterzwecken eingesetzt wird, auch die Entblutung im Freien stattfinden.“ Diese Erweiterungen sind ein großer Fortschritt. Gleichzeitig besteht aber noch Verbesserungsbedarf. Stammler erklärt: „Anders als auf Schlachthöfen muss am Haltungsbetrieb während des Schlachtvorgangs ein Tierarzt anwesend sein. Dies verursacht Zeitstress bei allen Beteiligten und erhöht die Kosten. Darüber hinaus muss, im Sinne des Tierschutzes, die Hausschlachtung auch für Schafe und Ziegen ermöglicht werden. Hier sollte die Kommission baldigst tätig werden.“. Die Regelung ist in den Mitgliedsstaaten direkt anwendbar und gilt seit 9.9.2021. Um die Umsetzung zu erleichtern wird das zuständige Gesundheitsministerium Anfang Oktober offene Fragen mit den Ländern, diese sind für den Vollzug zuständig, diskutieren. Das heißt, auch die notwendige Vorabmeldung über eine geplante Schlachtung vor Ort muss über die Landesbehörden erfolgen. „Wir werden alles daransetzen, die Möglichkeiten der neuen EU-Regelung voll auszuschöpfen und für die Betriebe möglichst praktikabel zu gestalten. Weniger Stress bei der Schlachtung bedeutet höhere Fleischqualität und vor allem mehr Tierschutz.“, so Stammler abschließend.
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