Grenzen für Pauschalierung angehoben
Für Bäuerinnen und Bauern gibt es administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem, um den Verwaltungsaufwand auf dem Hof zu reduzieren. Die Agrarspitze Österreichs hat sich gemeinsam mit dem Finanzministerium dafür eingesetzt, steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft zum ersten Mal seit der Einführung des Euros im Jahr 2002 anzuheben und an die Inflation anzupassen.
Nach den Verhandlungen des Landwirtschaftsministeriums mit dem Finanzministerium werden die Grenzen wie folgend angehoben:
· Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 600.000 Euro = Erste Erhöhung seit 2002, wichtige Anpassung aufgrund der Teuerung.
· Erhöhung der Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung von 130.000 Euro auf 165.000 Euro = Verwaltungsvereinfachung.
· Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 Euro auf 45.000 Euro = Anpassung an Inflationsentwicklung im Nebenerwerb.
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Landwirtschaft, Pauschalierungsverordnung, Steuererleichterung


