Geld kommt aufs Konto
Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt ab 21. Dezember 2023 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus. „Die Umsetzung der neuen GAP-Periode ab 2023 hat sowohl unsere bäuerlichen Familienbetriebe als auch die Verwaltung vor neue Herausforderungen gestellt. Trotzdem ist es gelungen, die Leistungsabgeltungen zeitgerecht und wie gewohnt noch im laufenden Antragsjahr auszuzahlen. Das sorgt für Planbarkeit und Stabilität auf unseren Höfen“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Österreich ist eines der wenigen Länder in der EU, wo dies gelungen ist, so Totschnig: „Die AMA hat hier großartige Arbeit geleistet und sich erneut als verlässlicher Partner der Bäuerinnen und Bauern bewiesen.“ Basis dieser Auszahlungen ist der gemeinsam mit der EU-Kommission umgesetzte Österreichische GAP-Strategieplan 2023-2027.
„Damit unsere Lebensmittelversorgung, unsere Kulturlandschaft und unsere Naturräume nachhaltig gesichert werden, ist es notwendig, die umfassenden Mehrleistungen unserer Bäuerinnen und Bauern entsprechend finanziell abzugelten. Mit der Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik schaffen wir eine wirtschaftliche Basis für die Betriebe durch die Direktzahlungen, honorieren Umweltleistungen im Agrarumweltprogramm und gelten die Bewirtschaftungserschwernisse für benachteiligte Gebiete im Rahmen der Ausgleichszulage ab“, so Totschnig.
Ebenso werden am 21. Dezember 2023 auch der Stromkostenzuschuss Stufe 2 für stromintensive Betriebszweige oder Tätigkeiten sowie die Sonderbeihilfe für bestimmte Agrarsektoren wie Ackerflächen, Almweideflächen und Puten ausbezahlt.
Zusätzliche Leistungsabgeltung ab 2024 durch Umsetzung des Impulsprogramm für die Landwirtschaft
Gemeinsam mit den Ländern wird ab dem kommenden Antragsjahr 2024 ein Impulsprogramm für die Landwirtschaft umgesetzt. 2024 bis 2027 stehen zusätzliche 360 Mio. Euro für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) sowie die Investitionsförderung zur Verfügung. Damit werden die Leistungsabgeltungen im Agrarumweltprogramm ÖPUL sowie die Leistungsabgeltungen für benachteiligte Gebiete pauschal um 8% erhöht sowie die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro angehoben. Darüber hinaus gibt es ein Top-Up für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis.
Totschnig betont: „Österreichs Bäuerinnen und Bauern sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter steigende Betriebsmittelkosten, Inflation, volatile Marktpreise sowie extreme Wetterbedingungen. Durch die Umsetzung des Impulsprogramm setzen wir gemeinsam mit den Ländern einen wichtigen Akzent um die Leistungsabgeltungen an diese neuen Gegebenheiten anzupassen und den Betrieben weiterhin eine Teilnahme zu ermöglichen.“
Die voraussichtlichen Prämien im Agrarumweltprogramm ÖPUL ab 2024 wurden bereits – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission – auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft veröffentlicht. Die ab 2024 gültigen Prämien für die Ausgleichszulage AZ werden – ebenso vorbehaltlich der Genehmigung – in Kürze auch auf der Homepage des BML verfügbar sein.
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