EU und NZ vor Ratifizierung des Handelsabkommens
Die EU-Kommission hat das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland (NZ) dem Rat zur Unterzeichnung vorgelegt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wies auf die großen Chancen hin, die das Abkommen Unternehmen, Landwirten und Konsumenten auf beiden Seiten bietet. “Es wird auch dazu beitragen, gerechtes und grünes Wachstum, kombiniert mit beispiellosen sozialen und klimapolitischen Verpflichtungen, herbeizuführen. Auf diese Weise wird es den Industrieplan für den Grünen Deal fördern und uns dabei helfen, unser Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.”
Durch das Abkommen sollen alle Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abgeschafft werden. Für EU-Landwirte sollen sich deutlich bessere Möglichkeiten ergeben, ihre Erzeugnisse in Neuseeland zu verkaufen. Zölle auf wichtige EU-Ausfuhren wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden ab dem ersten Tag abgeschafft, heißt es von der EU-Kommission.
Zusätzlich wird in das Abkommen die vollständige Liste aller geschützten Wein- und Spirituosenbezeichnungen aus der EU (beinahe 2.000 Namen), wie Prosecco und Tokaji übernommen. Ferner werden 163 der renommiertesten traditionellen Erzeugnisse aus der EU mit geografische Angaben – etwa Käsesorten wie Asiago, Feta oder Comté in Neuseeland geschützt, wird betont.
Das Abkommen trage den Interessen der EU-Erzeuger von sensiblen landwirtschaftlichen Produkten – Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais – Rechnung. “In diesen Bereichen wird es keine Liberalisierung des Handels geben. Stattdessen wird das Abkommen durch sogenannte Zollkontingente nur begrenzte Mengen von zollfreien Einfuhren oder Einfuhren mit niedrigerem Zollsatz aus Neuseeland erlauben”, erklärt die EU-Kommission.
Die EU erwartet, dass der bilaterale Handel durch das Abkommen bis zu 30% wächst, während sich die jährlichen EU-Ausfuhren um bis zu 4,5 Mrd. Euro erhöhen könnten. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80% steigen. Das Abkommen kann Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Mio. Euro bringen, teilt die EU-Kommission mit.
Nachdem der Rat den Beschluss über die Unterzeichnung angenommen hat, können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Anschließend wird der Text an das Europäische Parlament übermittelt. Erteilt dieses seine Zustimmung kann der Rat den Beschluss über den Abschluss verabschieden. Sobald Neuseeland mitgeteilt hat, dass es das Ratifizierungsverfahren ebenfalls abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten.
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