EU-Rat lockert Agrarauflagen

Die EU-Staaten habe am Montag endgültig grünes Licht für Ausnahmen von Umweltauflagen in der Landwirtschaft gegeben. Der EU-Rat segnete formal die von der Kommission vorgeschlagenen und im April vom Europäischen Parlament angenommenen Zugeständnisse an die europäischen Bauern ab. „Die Verabschiedung erfolgt nur zwei Monate nach Vorlage des Vorschlags durch die Kommission“, erklärte der belgische Agrarminister und EU-Ratspräsident David Clarinval.

Damit reagiert die EU auf Proteste in mehreren europäischen Ländern. So sollen kleine Betriebe mit weniger als zehn Hektar künftig nicht mehr mit Strafen rechnen, wenn sie sich nicht an die Regeln aus Brüssel halten. Sie sollen zudem von Kontrollbesuchen ausgenommen werden.

Weitere Ausnahmen sind bei den Umweltauflagen geplant. Vorgaben für die Fruchtfolge und den Anbau von Zwischenfrüchten werden gelockert. Eine Regelung für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen soll ausgesetzt bleiben. Die Erleichterungen sollen größtenteils ab dem kommenden Jahr gelten, einige auch rückwirkend zum 1. Januar 2024, berichtete Dow Jones News.

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Agrarpolitik, Brache, Zwischenfrucht