EU-Kommission mit GAP-Plananpassung einverstanden

 

Der österreichische GAP-Strategieplan 2023-2027 wurde im September 2022 von der EU- Kommission genehmigt. Er ist das agrarpolitische Instrument für die Weiterentwicklung der heimischen Landwirtschaft. Im Juni 2023 wurde die erste Änderung des Plans bei der EU-Kommission eingereicht. Diese wurde mittels Durchführungsbeschluss von der EU-Kommission genehmigt. Nun wurde die Änderung kundgemacht.

Die Umsetzung des GAP-Strategieplans ist seit Jahresbeginn positiv angelaufen. Die Antragszahlen, sowohl bei den flächenbezogenen Maßnahmen, als auch bei den Investitionen beweisen, dass attraktive Fördermaßnahmen entwickelt wurden. Daher bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die Finanzierung des Plans unverändert. Mit dem ersten Antrag auf Änderung erfolgen, etwa bei den GLÖZ-6-Standards, Nachschärfungen und Klarstellungen, um die Umsetzung praxistauglicher zu gestalten. Dieser Antrag wurde genehmigt und nun mit der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung umgesetzt.

Flächen mit Erdäpfel, Ölkürbis, Zuckerrübe, für die Saatgutvermehrung von Gräsern und Mais, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Sommermohn und Öllein werden vom Mindestausmaß von 80 % Bodenbedeckung der Ackerflächen ausgenommen. Weiters sind Ausnahmen für Geflügel- bzw. Schweinehalter bis zu 40 ha Ackerfläche und mit einem Maisanteil über 30 % vorgesehen. Deren Flächen auf schweren Böden sind ebenso ausgenommen, wenn sie über einen Mindestviehbesatz von 0,3 GVE/ha Ackerfläche verfügen.

Auch bei Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen müssen jedoch im definierten Zeitraum mindestens 55% der betrieblichen Ackerflächen eine Bodenbedeckung aufweisen, wobei die Ausnahmen für bestimmtes Feldgemüse bestehen bleibt. Die Definition schwerer Böden umfasst die Bodenarten Lehm, Ton und lehmigen Ton gemäß Finanzbodenschätzung. Ersten Analysen zufolge wird die Ausnahme für schwere Böden österreichweit von ca. 4.000 Betrieben auf rd. 25.000 ha in Anspruch genommen werden können.

Die Änderung des GLÖZ 6-Standards tritt mit 1. November 2023 in Kraft.

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Agrarpolitik, Maisanteil, Viehbesatz

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