Entschärfte Auflagen für Veranstalter

Österreichs Tourismus lebt zu einem beträchtlichen Teil von Konferenzen und Messen. Die Pandemieeindämmung führte zu Verschiebungen und Absagen. Allein 2018 nahmen an Kongressen rund 1,7 Millionen Besucher teil. Die Veranstaltungswirtschaft generierte einen Umsatz von 9 Milliarden Euro. Die Entwicklung der Infektionen macht es möglich, nun einfache Regelungen für Messen und Veranstaltungen per 13. Juni zu erlassen, teilt das BMLRT mit.
Tourismusministerin Köstinger zur neuen Verordnung: „Die gesamte Veranstaltungsbranche hat stark unter den Corona-bedingten Einschränkungen gelitten. Es ist wichtig, dass der Betrieb nun wieder hochgefahren werden kann. Klare und einfache Regeln und ein konkreter Fahrplan geben der Branche wieder Perspektiven.“
Im Detail gelten ab 15. Juni folgende Regeln für Messen:
Die Abstandsregeln sind einzuhalten. Sollte das unmöglich sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Veranstalter habe einen COVID-Beauftragten zu bestellen, ein Präventionskonzept, Regelungen für die Toilettennutzung und die Restauration vorzulegen. Dieses Konzept hat die Schulung der Mitarbeiter, die Steuerung der Besucherströme und hygienische Vorgaben zu umfassen. Weiters sind Verhaltensanweisungen für den Fall des Auftretens einer Infektion festzulegen.
Regelungen für Veranstaltungen:
Seit 29. Mai sind Events bis zu 100 Personen, Seminare, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern wieder zulässig.
Ab 1. Juli sind Veranstaltungen im Freien bis 500 Personen und in Räumen bis 250 Personen möglich, wenn es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze gibt.
Ab. 1. August werden diese Grenzen auf 750 bzw. 500 Personen erhöht und weitere Lockerungen angekündigt. Mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörden sind dann im Freien 1250 und in Innenräumen bis 1000 Personen erlaubt.
Avisiert sind die Agrarmessen im Herbst 2020 in Wels mit mehr als 80.000 Besuchern und die Agro-Alpin in Innsbruck mit mehr als 20.000 Besuchern und 300 Ausstellern.
 

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