Bracheflächen nun uneingeschränkt nutzbar

Die Nutzungsfreigabe der Bracheflächen im Rahmen der Direktzahlungen wurde nach EU-Freigabe jetzt auch national umgesetzt. Im Unterschied zu Deutschland wird in Österreich eine uneingeschränkte Nutzung erlaubt.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Der hohe Selbstversorgungsgrad in Österreich sichert unsere Ernährung. Europa im gesamten und auch große Teile des World Food Programme sind aber von der Ukraine als ‚Kornkammer Europas‘ stark abhängig. Jeder Hektar, den wir in Europa in Bewirtschaftung bringen, auch der österreichische Beitrag, hilft. In der aktuellen Situation brauchen unsere Bäuerinnen und Bauern mehr Flexibilität für den Anbau, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür haben wir nun den nationalen Rechtsrahmen geschaffen.“

Die Regelung umfasst ausschließlich ökologische Vorrangflächen im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) für das Jahr 2022. Maßnahmen im ÖPUL bleiben unberührt.

· Potentiell rund 9.000 ha Bracheflächen in Österreich

· Möglichkeit der Nutzung dieser Flächen durch Beweidung oder Mahd und anders als in Deutschland für den Anbau aller Ackerkulturen und mit Pflanzenschutzmittelanwendung zulässig

· Umsetzung in Österreich mittels Änderung der nationalen Direktzahlungs-Verordnung für das Jahr 2022 wurde nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

· Bestehende Verträge zu Biodiversitätsflächen im Rahmen des ÖPUL sind von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen und gelten unverändert weiter.

· Das bedeutet, diese Flächen (rd. 45.000 ha Ackerflächen) bleiben weiterhin als Flächen mit besonders positiver Umweltwirkung erhalten.

· Die Beantragung erfolgt wie gewohnt über die AMA bzw. mit der entsprechenden Codierung im Rahmen des MFA 2022.

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