Bioverband legt Gutachten zu Weidevorgaben vor
BIO AUSTRIA hat ein Rechtsgutachten eingeholt, das sich mit der Auslegung der Weidevorgaben im Rahmen der EU-Bio-Verordnung beschäftigt. Der Fokus liegt dabei auf der Auslegung der „Umstände“, die bei der Umsetzung der Weidevorgaben berücksichtigt werden können. Mit diesem Rechtsgutachten soll ein konstruktiver Beitrag zur Lösungsfindung im laufenden Verhandlungsprozess über die Ausgestaltung der Vorgaben zur Weidehaltung geleistet werden. Das Gutachten wurde von Daniel Ennöckl, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, erstellt.
Kernaussagen des Gutachtens:
Das Gutachten zeigt auf, dass in der EU-Bio-Verordnung keine absolute (ausnahmslose) Weidepflicht normiert ist.
Der Gutachter ist der Ansicht, dass bei der Auslegung der Weidevorgaben deutlich mehr Umstände berücksichtigt werden können, als nur temporäre Boden- und Witterungsbedingungen.
Dem Gutachten zufolge ist es rechtlich möglich, bei der Frage, in welchem Ausmaß Pflanzenfresser Zugang zu Weiden haben müssen, auch „regionale/geographische und strukturelle Merkmale der Landwirtschaftsbetriebe“ zu berücksichtigen.
„Das Rechtsgutachten untermauert die Forderung von Bio Austria nach Weidevorgaben, welche individuelle betriebliche Möglichkeiten mitberücksichtigen, insbesondere jene Umstände, die sich aus den örtlichen Verhältnissen ergeben“, betont Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann. Das Rechtsgutachten wurde den zuständigen Ministerien zur Ausgestaltung der Vorgaben für 2021 übermittelt. Das Gutachten sowie eine Kurzdarstellung der Ergebnisse steht unter https://www.bio-austria.at/weide zur Verfügung.
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