Bayer- Klage abgewiesen
Aus dem Ansinnen von Bayer, die Verwendung von Neonicotinoiden partiell wiederzubeleben, wird nichts. Die Firma Bayer ist mit ihrer Klage gegen das Verbot von Neonicotinoiden erneut gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte sein Urteil von 2018 und wies angebliche Fehler zurück. Bayer klagte in einem zweiten Prozess gegen das Verbot von Neonicotinoiden wegen angeblicher zahlreicher Fehler im Urteil vom EuGH. Der Chemiekonzern bezweifelt die Auswahl und die Auswertung der wissenschaftlichen Studien, die dem negativen Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zugrunde liegen. Die EFSA geht von einem erhöhten Risiko für Bienen und andere Insekten durch Neonicotinoide aus. Außerdem sieht Bayer Fehler bei der Auslegung des Vorsorgeprinzips, mit dem die EU-Kommission das Verbot ebenfalls begründet. Jetzt haben die Richter die beklagten Fehler zurückgewiesen und damit ihr Urteil von 2018 bestätigt (Rechtssache C-499/18P).
Die Verwendung der Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid schränkte die EU-Kommission im Mai 2013 deutlich ein. Die Neonicotinoide durften seitdem nicht mehr für die Behandlung von Saatgut für Sommergetreide und für die Blattbehandlung von Getreide im Allgemeinen verwendet werden. Auch die Beizen von Raps und Mais wurden damals verboten. Ein Totalverbot, das vor allem den Zuckerrüben- und Kartoffelanbau betrifft, folgte erst später.
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