Totschnig stellt mehr Mittel in Aussicht

 

Österreichs Bäuerinnen und Bauern sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter steigende Betriebsmittelkosten, Inflation, volatile Marktpreise sowie extreme Wetterbedingungen. Gleichzeitig steigen die gesellschaftlichen Anforderungen in Richtung Umwelt- und Tierwohlstandards. Deshalb setzt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gemeinsam mit den Ländern ein 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft um. Ziel der Mittel-Aufstockung ist es, Zukunftsinvestitionen zu sichern, die Leistungen der Familienbetriebe besser abzugelten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Klar ist, die Mehrleistungen unserer Bäuerinnen und Bauern brauchen eine faire Abgeltung. Mittels einer Wertanpassung des ÖPUL, der Bergbauern- und der Investitionsförderung stellen wir die wirtschaftliche Stabilität und die multifunktionalen Leistungen der Bauernfamilien in den Mittelpunkt. Denn jeder Euro, den wir in die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern investieren, ist eine Investition in die Versorgungssicherheit Österreichs! Damit stärken wir auch vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche und sichern Arbeitsplätze in Österreich.“

Das BML stellt in den Jahren 2024-2027 zusätzlich 54 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Wie im Landwirtschaftsgesetz vorgesehen, kommen 36 Mio. Euro pro Jahr an Landesmitteln hinzu. In Summe ergeben sich so 90 Mio. Euro pro Jahr. Für 2024-2027 sind das 360 Mio. Euro zusätzlich. Die Mittel werden für das ÖPUL, die AZ und die Investitionsförderung eingesetzt. Im nächsten Schritt sollen diese zusätzlichen Mittel 2024 mit einer Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans aufgenommen und durch die EU-Kommission genehmigt werden. Für ÖPUL und AZ sollen die Mittel für die Jahre 2024 bis 2027 ausbezahlt werden. Die Mittel für die Investitionen stehen ebenfalls ab 2024 zur Verfügung. Für ab 2024 gestellte Anträge soll es eine höhere Obergrenze für bestimmte Klimaschutz- und Tierwohlkosten geben.

Künftig werden ÖPUL-Leistungen mit 191 Mio. Euro zusätzlich honoriert. Dazu sollen alle ÖPUL-Prämien um 8% angehoben werden. 40 Mio. Euro stehen für  neue Maßnahmen im Umwelt- und Klimabereich zur Verfügung (derzeit in Ausarbeitung). Die AZ-Prämien werden um 8% angehoben, zudem ist ein zusätzliches Top-Up für die Erschwernisgruppen 3 und 4 vorgesehen: rund 14 Euro/ha mehr für die Erschwernisgruppen 0-2, rund 33 Euro/ha mehr für Erschwernisgruppen 3 und 4. Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung schaffen Innovation und leisten einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und das Tierwohl. Die Erhöhung der Obergrenze ist für Investitionen auf 500.000 € auf folgende Maßnahmen anwendbar: Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z.B.: Bodennahe Gülleausbringung, Multiphasenfütterung, effiziente Bewässerung, Kühlung in Ställen, etc.) und auf besonders tierfreundliche Haltungssysteme.

Betriebsbeispiele:

Ein ÖPUL-Betrieb mit 20 ha und rund 120 €/ha ÖPUL außerhalb des benachteiligten Gebiets erhält rund 200 € jährlich zusätzlich. Ein ÖPUL-Betrieb im Berggebiet mit 20 ha und rund 250 € /ha ÖPUL und 180 € AZ erhält rund 700 € zusätzlich. Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb mit 24 ha Fläche und 250 €/ha ÖPUL erhält außerhalb des benachteiligten Gebiets rund 500 € pro Jahr zusätzlich. Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb im benachteiligten Gebiet mit 24 ha, 350 €/ha ÖPUL und 180 € AZ erhält rund 1.000 € jährlich mehr. Je nach Investitionsvorhaben im Stallbereich erhält ein landwirtschaftlicher Betrieb bis zu 40.000 € mehr Zuschuss.

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Agrarpolitik, GAP, Investition, Tierwohl