Reform bei Regeln zur geografischen Angabe

„Mit der neuen Verordnung für geografische Angaben schreiben wir eine Erfolgsgeschichte fort. 31 Jahre nach der Einführung der EU-Regeln, die mit den bekannten Kürzeln wie „g.A.“, „g.g.A“ oder „g.U.“ besondere regionale Spezialitäten kennzeichnen und vor Nachahmern schützen, haben wir die Regeln reformiert. Damit bauen wir den EU-Schutz für heimische Spezialitäten wie das Steirische Kürbiskernöl, die Wachauer Marille, den Gailtaler Speck oder den Tiroler Bergkäse weiter aus“, freut sich ÖVP-Landwirtschaftssprecherin Simone Schmiedtbauer.

„Mehr als 3.200 geografische Angaben sind bereits in Verwendung. Mit diesen Waren wird innerhalb der EU jährlich ein Umsatz von über 75 Milliarden Euro erzielt, mit steigender Tendenz. Mit den neuen und verbesserten EU-Vorschriften stärken wir die Landwirtschaft, den ländlichen Raum und unsere heimische und europäische Esskultur mit ihren unvergleichbaren Produkten“, sagt Schmiedtbauer.

„Die neue Verordnung soll etwa das komplizierte und langwierige Registrierungsverfahren vereinfachen, Erzeugergemeinschaften stärken und die Regeln
für eine Online-Verwendung von geografischen Angaben verbessern“, erklärt Schmiedtbauer. Nach der heutigen Abstimmung im Agrarausschuss des Europaparlaments muss die Position noch in einer Plenarsitzung bestätigt werden. Diese Zustimmung wird voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen erteilt.

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Agrarpolitik, Herkunft, Spezialitäten