EU-Kommissionsbericht zu Handelspraktiken im November

 Die EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken sollen die EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Mai national umsetzen. Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Lettland, die Niederlande und Finnland haben bereits nationale Gesetze, um Landwirte vor unfairen Handelspraktiken zu schützen. Die EU-Richtlinie schreibt eine Liste mit 16 unfairen Handelspraktiken vor. Dazu gehören Zahlungsverzögerungen, die Stornierung von Frischware und die einseitige Kündigung von Verträgen. Außerdem müssen die EU-Mitgliedstaaten Beschwerdestellen einrichten, bei denen sich von den Abnehmern unfair behandelte auch anonym melden dürfen. Bis zum November will die EU-Kommission einen ersten Bericht darüber verfassen, ob Landwirte inzwischen besser vor unfairen Handelspraktiken geschützt werden.

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Agrarpolitik, Handel, Stornierung, Verträge

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