Wer Wölfe will, soll Herdenschutz gewährleisten
Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau hat am 17.6.2020 der Entnahme des Wolfes aus dem Großarltal nach elf Monaten Verfahrensdauer eine jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Tierschutzorganisationen haben gegen diesen Bescheid bereits Beschwerde angekündigt, wodurch der Bescheid nicht rechtskräftig wird und eine endgültige Entscheidung sehr lange hinausgeschoben wird.
Eine Beschwerde hat auch keine große praktische Bedeutung, weil ein Wolf schwer zu bejagen ist und sollte er erlegt werden, wird bald wieder der nächste zuwandern und sein Unwesen bei ungeschützten Weidetieren treiben.
Die betroffenen Bauern stehen vor einer neuen Situation: Seit etwa 140 Jahren gab es keinen Wolf mehr und jetzt kehrt er wieder zurück und verursacht Schäden. Manche treiben deshalb schon Schafe und Ziegen nicht mehr auf die Alm und selbst größere Nutztiere sind gefährdet.
Die Grünen Bauern Salzburg wollen, so Ferdinand Oberascher und Johann Gratz, weiterhin die kleinstrukturierte Landwirtwirtschaft erhalten, die eine regionale Versorgung mit natürlichen, gesunden und wertvollen Lebensmitteln sicherstellt und die bäuerlichen Familien sollen auch in Zukunft sinnerfüllt und mit Freude ihre Arbeit verrichten können.
Der strenge Schutz des Wolfes verstärkt die bestehenden Probleme in der Landwirtschaft zusätzlich. Die Einkommenssituation verschlechtert sich, die Arbeitsbelastung ist hoch, vor allem auch deshalb, weil ein Großteil der Höfe als Nebenerwerbsbetrieb geführt werden. Eine weitere Belastung ist nicht mehr tragbar.
Daher: Wer den Wolf will, soll für die Weidetiere den notwendigen Herdenschutz im Einvernehmen mit den Grundbesitzern errichten und auch erhalten.
Auch die Entschädigungspraxis für Wolfsrisse ist nicht ausreichend und soll dringend verbessert werden.
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