Zuchthennen
Zuchthennen sind weibliche Tiere der Gattung Gallus gallus domesticus, die nach Erreichen der Geschlechtsreife planmäßig zur Erzeugung von Bruteiern und nachfolgender Nachzucht eingesetzt werden. Der Begriff umfasst in der Geflügelwirtschaft sowohl Elterntiere von Lege- als auch von Mastlinien. Rechtlich werden Zuchthennen in der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 sowie den nationalen Umsetzungen in Deutschland (Tierzuchtgesetz, Geflügelpest-Verordnung) und Österreich (Tierzuchtgesetz, Geflügelgesundheitsverordnung) als Zuchttiere geführt und unterliegen damit besonderen Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Gesundheitsanforderungen. Die Haltung erfolgt in Zuchtbetrieben, die nach den Vorgaben der jeweiligen Zuchtprogramme und der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 für Vermarktungsnormen von Eiern arbeiten.
Biologisch zeichnen sich Zuchthennen durch eine gesteuerte Photoperiode, definierte Fütterung und ein Impfregime aus, das die vertikale Übertragung von Erregern wie Salmonella enteritidis oder Mycoplasma gallisepticum verhindern soll. Die Legeleistung wird über standardisierte Zuchtindizes erfasst, wobei die Bruteiqualität, die Befruchtungsrate und die Schlupffähigkeit der Nachkommen die zentralen Selektionsmerkmale darstellen. In der Praxis werden Zuchthennen nach einer Nutzungsdauer von etwa 12 bis 18 Monaten aus der Zucht genommen und einer anderweitigen Verwertung zugeführt. Die Daten werden in Zuchtbüchern oder Herdbuchdatenbanken dokumentiert, um die Rückverfolgbarkeit gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

