Abgasstufe Stage V
Die Abgasstufe Stage V bezeichnet den seit dem 1. Januar 2019 für neue Verbrennungsmotoren in mobilen Maschinen und Geräten geltenden Emissionsstandard der Europäischen Union. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1628, die Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Partikelmasse sowie erstmals eine Partikelanzahlgrenze für Motoren der Leistungsklasse ab 19 Kilowatt festlegt. Betroffen sind insbesondere Traktoren, Mähdrescher, Feldhäcksler und weitere land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen.
Die Stufe gilt für Motoren in Abhängigkeit von Leistungsklasse und Zündungsart; für Kompaktmotoren unter 19 Kilowatt sowie für Sonderfahrzeuge bestehen Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Zur Einhaltung der Grenzwerte werden typischerweise Abgasnachbehandlungssysteme wie Dieselpartikelfilter, selektive katalytische Reduktion und gekühlte Abgasrückführung eingesetzt. In Österreich und Deutschland erfolgt die Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden; die Typgenehmigung wird auf EU-Ebene erteilt. Die Abgasstufe Stage V löste die vorherigen Stufen IIIB und IV schrittweise ab.
