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Ackerbaujahr

Das Ackerbaujahr bezeichnet den Zeitraum, der in der landwirtschaftlichen Praxis und im Förderrecht für die Bewirtschaftung, Ertragsermittlung und Dokumentation ackerbaulich genutzter Flächen zugrunde gelegt wird. Es beginnt in Mitteleuropa regelmäßig mit der Ernte der Vorfrucht und der anschließenden Bodenbearbeitung, umfasst die Aussaat, Pflege und Düngung der Hauptfrucht und endet mit deren Ernte. Je nach Fruchtfolge und Anbausystem kann es sich mit dem Kalenderjahr decken oder hiervon abweichen, etwa bei Winterungen oder Zwischenfrüchten. Rechtlich relevant ist das Ackerbaujahr unter anderem für die Einhaltung von Dünge- und Pflanzenschutzvorgaben, für die Erfassung im Mehrfachantrag sowie für Cross-Compliance- und ÖPUL-Verpflichtungen, die an konkrete Bewirtschaftungszeiträume anknüpfen.

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Im Gegensatz zum Kalenderjahr dient das Ackerbaujahr der sachgerechten Zuordnung von Anbau, Ernte und Nährstoffbilanzierung. Es ermöglicht eine verursachungsgerechte Bewertung von Fruchtfolgen, Bodenbearbeitung und Düngemaßnahmen und ist Grundlage für betriebliche Aufzeichnungen, Ertragsstatistiken und die Berechnung von Humus- und Nährstoffsalden. Die konkrete Abgrenzung wird durch regionale Klimabedingungen, Aussaat- und Erntetermine sowie die jeweiligen nationalen und unionsrechtlichen Regelungen bestimmt.

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