Ferkelaufzucht
Die Ferkelaufzucht bezeichnet in der landwirtschaftlichen Tierhaltung die Phase zwischen dem Absetzen des Saugferkels und dem Erreichen der Mastfähigkeit. Sie schließt unmittelbar an die Säugezeit an, die in konventionellen Betrieben der Europäischen Union gemäß Richtlinie 2008/120/EG mindestens 28 Tage beträgt, und endet mit der Überstellung der Tiere in die Mast, üblicherweise bei einem Lebendgewicht von etwa 25 bis 30 Kilogramm. In dieser Zeitspanne erfolgt die Umstellung von der Muttermilch auf feste Futtermittel sowie die Anpassung an eine neue Haltungs- und Fütterungsumgebung.
Fachlich umfasst die Ferkelaufzucht die Steuerung von Fütterung, Klima, Hygiene und Tiergesundheit. Zum Einsatz kommen in der Regel spezielle Aufzuchtfuttermischungen mit abgestufter Rohprotein- und Aminosäurenversorgung, um den Bedarf in der Übergangsphase zu decken und Nährstoffüberschüsse zu begrenzen. Rechtlich unterliegt die Phase den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie – hinsichtlich Nährstoffausscheidungen – den Regelungen der Düngeverordnung in Deutschland bzw. vergleichbaren nationalen Umsetzungen der EU-Nitratrichtlinie in Österreich. Die Dauer und Ausgestaltung der Ferkelaufzucht variieren nach Betriebsform, Genetik und Vermarktungsweg.
