Besatzdichte
Die Besatzdichte bezeichnet in der Nutztierhaltung die Anzahl an Tieren, die pro Flächen- oder Volumeneinheit eines Stallabteils, einer Weidefläche oder eines Transportmittels gehalten wird. Sie wird üblicherweise als Tiere pro Quadratmeter (Tiere/m²) oder in Kilogramm Lebendmasse pro Quadratmeter (kg LM/m²) angegeben. In der Teichwirtschaft und Aquakultur bezieht sie sich auf die Anzahl oder Biomasse an Fischen pro Kubikmeter Wasser (Individuen/m³ bzw. kg/m³). Die Besatzdichte ist von zentraler Bedeutung für Tiergesundheit, Stallklima, Emissionsgeschehen und die Einhaltung tierschutz- sowie umweltrechtlicher Vorgaben.
Rechtlich ist die Besatzdichte in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten durch verschiedene Regelungen konkretisiert. In Österreich legen die 1. Tierhaltungsverordnung sowie das Tierschutzgesetz spezifische Höchstwerte für Nutztierarten fest; in Deutschland regeln die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und die Düngeverordnung entsprechende Obergrenzen, unter anderem zur Begrenzung von Ammoniak- und Nitrateinträgen. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Besatzdichte eine Kenngröße für die Berechnung von Prämien und für die Einhaltung von Cross-Compliance-Verpflichtungen, etwa bei der Haltung von Mutterkühen oder Schafen. Sie dient ferner als Bezugsgröße für die Ermittlung von Nährstoffausscheidungen und für die Genehmigung von Stallbauten nach dem jeweiligen Baurecht.

